Qualifikationsverfahren (QV)

Qualifikationsverfahren (QV) AGS

Der Weg zur Assistentin /zum Assistenten Gesundheit und Soziales (Eidgenössisches Berufsattest)

Im Qualifikationsverfahren wird festgestellt, ob die Lernenden über die Kompetenzen verfügen, die in der jeweiligen Bildungsverordnung festgelegt sind. Das Qualifikationsverfahren besteht aus einem betrieblichen und einem schulischen Teil.

Für die Umsetzung des Qualifikationsverfahrens Assistentin / Assistent Gesundheit und Soziales sind die OdA Gesundheit Bern und die OdA Soziales Bern gemeinsam verantwortlich.

Qualifikationsverfahren (QV) AGS

Die OdA Gesundheit Bern und die OdA Soziales Bern führenim Auftrag des Mittelschul- und Berufsbildungsamts (MBA) des Kantons Bern verschiedene Teile des QV durch.

Das Qualifikationsverfahren setzt sich aus verschiedenen Teilen zusammen:

  • Erfahrungsnote Praxis (Kompetenznachweise)
  • Erfahrungsnote Berufskenntnisse (Prüfungen in der Schule)
  • Erfahrungsnote allgemeinbildender Unterricht (Prüfungen in der Schule)
  • Individuelle praktische Arbeit (IPA) mit Fachgespräch
  • Schriftliche Berufskenntnisprüfung (BK) (3 Teile à 40 Minuten)
  • Vertiefungsarbeit allgemeinbildender Unterricht

Alle Informationen zum Qualifikationsverfahren AGS sind direkt auf der OdACloud zu finden.

Berufsabschluss mit der Nachholbildung nach Art. 32

Die Nachholbildung nach Art. 32 der neuen Verordnung über die Berufsbildung (BBV) richtet sich an Erwachsene, die zu einem Qualifikationsverfahren (QV) zugelassen werden können, auch wenn sie ihre Berufskenntnisse auf eine andere Weise als in einer beruflichen Grundbildung erworben haben.

Demnach haben Erwachsene mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung ebenfalls Zugang zum QV AGS, ohne die reguläre Grundbildung absolviert zu haben. 

Aktuelle Informationen und Unterlagen zum QV AGS Info Art. 32

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Qualifikationsverfahren nicht bestanden

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