Informationen für Lernende und Lehrbetriebe

Die überbetrieblichen Kurse (ÜK) sind der dritte Lernort für angehende Fachpersonen Betreuung. Sie sollen Theorie und Praxis bzw. Lehrbetrieb und Berufsfachschule verbinden. Die ÜK schaffen gezielte Lernbedingungen für die Vermittlung von praktischen Fähigkeiten und Fertigkeiten.  

Die Orientierung der Betriebe über die Planung der ÜK erfolgt in der Regel ein Jahr im Voraus. Einen Monat vor Kursbeginn erhalten die Lernenden eine persönliche Einladung zum ÜK, die auch Informationen zum Kursort und zu den Kursinhalten enthält.

  • Die überbetrieblichen Kurse (ÜK) sind für alle Lernenden mit Lehrvertrag obligatorisch.
  • Für die Lernenden der 3jährigen Ausbildung betragen sie 20 Tage, für die Lernenden der verkürzten Ausbildung dauern sie 16 Tage.
  • Die Lehrbetriebe sind dafür verantwortlich, dass ihre Lernenden an den Kursen teilnehmen können.
  • Das ÜK-Kursgeld von Fr. 125.- pro Tag wird vom Lehrbetrieb übernommen.
  • Die ÜK-Themen sind gesamtschweizerisch vorgegeben und finden sich im Bildungsplan, Teil D (siehe Ausbildungshandbuch, Register 10).
  • Absenzen in den ÜK werden den Betrieben vom Kurs-Anbieter innerhalb einer Woche gemeldet.
  • Am Schluss des Kurses erhalten die Lernenden eine Kursbestätigung, die sie bei ihren Akten aufbewahren müssen.