Projekt Umstellung Ausbildungsmodell FaBe, 3-jährige berufliche Grundbildung

Fragen und Antworten (wird regelmässig aktualisiert)

A  Ausbildungsmodell

  • Für welche Lernende ändert das Ausbildungsmodell?
    Das Ausbildungsmodell ändert für die 3-jährige Grundbildung beider Fachrichtungen im Kanton Bern. Die Schultage werden nach dem Modell 2-2-1 auf die drei Lehrjahre verteilt.

Achtung: Das neue Ausbildungsmodell ist nur gültig für Lernende, die im August 2011 ihre 3-jährige Lehre beginnen.

 
A  Ausbildungskonzept
  • Muss unser Ausbildungskonzept überarbeitet werden?
    Ja. Das betriebliche Ausbildungskonzept zeigt auf, wie die Ausbildung inhaltlich und zeitlich im betroffenen Betrieb geregelt wird. Entsprechend hat die Anwesenheit im Betrieb während dem ersten Lehrjahr Auswirkungen.
  • Wir haben kein Ausbildungskonzept. Wie müssen wir vorgehen?
    Eine Checkliste zum Ausbildungskonzept mit Bezug zur QualiCarte wird zurzeit im Kanton entwickelt und den Betrieben ab Mai mit der entsprechenden Instruktion zur Verfügung vorgestellt.
A  Ausbildungshandbuch SAVOIRSOCIAL
  • Muss der ganze Ordner neu gekauft werden?
    Das Ausbildungshandbuch wird ebenfalls von SAVOIRSOCIAL überarbeitet und steht ab Mai zur Verfügung. Einzelne Teile können nicht bestellt werden. Die Modell-Lehrgänge sowie die Vorlagen für die Arbeits- und Projektdokumentation werden bei SAVOIRSOCIAL aufs Netz gestellt.
  • Gibt es kantonale Ergänzungen?
    Das Handbuch kann unverändert übernommen werden. Das Dokument „Berner Ergänzungen“ fällt weg. Als neues Hilfsmittel gibt es das Raster „Übersicht drei Lernorte“
B  Bildungsverordnung/Bildungsplan
  • Was ändert sich an der neuen Bildungsverordnung?
    Die Änderungen betreffen nur den Bildungsplan und sind eher gering. Grundsätzlich wurden Konsistenz und Abstimmung unter den drei Lernorten verbessert. Die Richt- und Leistungsziele sind kurz und prägnant formuliert. Vereinzelt wurden auch inhaltliche, begriffliche und K-Stufen Anpassungen vorgenommen. Ältere Kinder werden vermehrt einbezogen. Veränderungen gibt es bei den ÜK.
    Bildungsplan: Download
B  Berufsbildende
  • Kann eine Berufsbildnerin/ein Berufsbildner mehrere Lernende gleichzeitig begleiten?
    Ja. Grundlage für die Anzahl von Lernenden bildet die Bildungsverordnung in Artikel 14. Es braucht nicht zwingend eine Berufsbildnerin/einen Berufsbildenden pro lernende Personen. Um die Belastung in Grenzen zu halten, können Sie alternative Lösungen suchen. Z.B. Praxisgespräche für mehrere Lernende, Einbezug der Lernenden im dritten Lehrjahr, Bestimmung einer bildungsverantwortlichen Person, etc. Anlässlich der Infoveranstaltung im Mai wird auf die Frage eingegangen.
    Bildungsverordnung: Download
B  Berufsmaturität (BM1)
  • Kann ich im neuen System Lernende aufnehmen, die die BM 1 absolvieren möchten?
    Ja. Das ist möglich. Diese Lernenden werden pro Lehrjahr ein Tag mehr in der Schule verbringen. Ihr Modell ist 3-3-2.
C
D
E  E-PACK

  • Soll unser Betrieb jetzt ePak anschaffen?
    ePak (elektronische Version von Praxisausbildung konkret) von KITA S unterstützt die Betriebe bei der Erstellung der individuellen Bildungspläne und der Bildungsberichte. Es ist jedem Betrieb freigestellt, ob er ePak kaufen will. Ab Juli 2011 steht für alle Fachrichtungen eine aktuelle Version zur Verfügung.
E  Entschädigung für Lernende
F  Fragen:
  • Wo und wie werden Fragen beantwortet?
    Fragen – Antworten auf der Website werden laufend ergänzt. Zu Ihrer Verfügung stehen ebenfalls die Telefone der OdA Soziales (Tel. 031 332 80 16) und der Ausbildungsberatung MBA (Tel. 031 633 87 30).
G
H  Hilfsmittel

  • Welche Hilfsmittel stehen zur Verfügung?
    Das Ausbildungshandbuch von SAVOIRSOCIAL wird bis im Mai überarbeitet. Für die betriebliche Ausbildung sind folgende Unterlagen wichtig: Modelllehrgang von SAVOIRSOCIAL, Raster „Übersicht drei Lernorte“ Kanton Bern (ab Mai), Ausbildungskonzept.
I  Information
  • Wie werden die Betriebe informiert?
    Grundsätzlich über die Website der OdA Soziales Bern und via InfOdA. Im Mai fanden in den Region Informationsveranstaltungen statt.
K  Kosten
  • Verursacht die Umstellung Mehrkosten für die Betriebe?
    Nur im Übergang. Sie entstehen durch die höhere Lehrlingsentschädigung im ersten Jahr und ev. Materialkosten (z.B. neues Ausbildungshandbuch).
K  Koordination
  • Wie werden bei der Umstellung die drei Lernorte koordiniert?
    Im Projekt sind alle Lernorte vertreten und arbeiten zusammen. Zudem wird bis Mai eine neue, einfache und klare Übersicht erstellt: Raster „Übersicht drei Lernorte“. Dieses enthält die Leistungsziele der drei Lernorte, Inhalte und Literatur- oder Lehrmittelangabe von ÜK und Berufsfachschule sowie eine zeitliche Zuordnung. Damit soll eine optimale Abstimmung von Modelllehrgang, Schullehrplan und ÜK-Planung erreicht werden. Das Dokument ersetzt die vielen Einzeldokumente, die heute im Umlauf sind.
L  Lehrmittel
  • Wie erfahre ich, auf welchen theoretischen Hintergrund die schulische Ausbildung erfolgt.
    Im Raster „Übersicht drei Lernorte“ (ab Mai 2011) sind die Quellen für die Ausbildungen ab 2011 angeben.
L  Lehrstellen
  • Soll ich im Sommer 2011 trotz der Umstellung eine Lernende aufnehmen?
    Ja, für die Branche ist die Nachwuchsförderung wichtig. Die Ausbildungstätigkeit wird eher einfacher: Alle bernischen Zusatzdokumente fallen weg. Die Lernenden haben mehr Zeit um die gleiche Anzahl Leistungsziele wie bisher zu erreichen. Probezeit und die ersten Ausbildungsberichte können seriöser beurteilt werden.
L  Lerndokumentation
L  Lohn Lernende
siehe Entschädigung für Lernende M  Modelllehrgang SAVOIRSOCIAL
  • Wird er verändert?
    Der Modelllehrgang wird an die Änderungen der neuen Bildungsverordnung angepasst und steht den Betrieben ab Mai zur Verfügung. Form und Konzept ändern sich nicht.
  • Kann er ohne Ergänzungen übernommen werden?
    Ja. Schullehrplan und ÜK-Planung basieren auf dem Modelllehrgang und seiner Zuordnung der Leistungsziele zu den Lehrjahren.
N
O
P  Projekt

  • Wie läuft das Projekt ab?
    Eine Kurzfassung der Projektplanung und die Auflistung der Mitwirkenden: Download
Q  Qualifikationsverfahren
  • Wie wirkt sich die Modellumstellung auf das QV aus?
    Der neue Bildungsplan sieht keine grundsätzlichen Änderungen am QV vor. Ab QV 2014 müssen für die IPA die neuen Richt- und Leistungsziele verwendet werden.
R
S  Schule und Schultage

  • Wann erfahre ich die Schultage meiner Lernenden?
    Die BFF stellt ab sofort ein Formular mit Wunschmöglichkeit für den Bildungsgang ab 2011 zur Verfügung. Von den vorgeschlagenen Kombinationen müssen bis 30. April zwei Möglichkeiten angekreuzt werden. Die BFF wird eine der beiden angekreuzten Möglichkeiten bei der definitiven Klasseneinteilung berücksichtigen. Bei der Fachrichtung FaBe B besteht leider keine Wahlmöglichkeit. Die BFF gibt die definitiven Schultage bis am 30. Mai 2011 bekannt. Lernende die den Lehrvertrag später abschliessen, werden ohne Wunschmöglichkeit zugeteilt.
S  Schullehrplan
  • Wie sieht der neue Schullehrplan aus?
    Die Lektionentafel der BFF hält sich eng an die Vorgaben im neuen Bildungsplan. Der Schullehrplan wird im Mai vorgestellt.
S  Situationsbeschreibungen
  • Gibt es die Situationsbeschreibungen im neuen Modell noch?
    Nein. Die Situationsbeschreibungen (Vorlage Kt. Bern) werden nur noch in den laufenden Ausbildungen verwendet. Ab Schulbeginn 2011 benützen Sie die Arbeitsdokumentationen gemäss Ausbildungshandbuch (Download siehe Lerndokumentation)
T
U  ÜK

  • Was verändert sich?
    Die Zahl der ÜK Tage bleibt unverändert. Es gibt thematische Anpassungen und eine kleine Änderung bei der Zuteilung von Themen. Für jeden Bereich gibt es einen neuen ÜK. Vergleich alt – neu mit Hinweis auf die zeitliche Zuteilung: Download
V  Vorteile
  • Welche Verteile bringt die Umstellung den Betrieben?
    Grundsätzlich gibt es weniger Papier, da viele Einzel- und Zusatzdokumente wegfallen. Die betriebliche Ausbildung wird einfacher: Die Lernenden sind im ersten Lehrjahr regelmässig im Betrieb. Dadurch kann Theorie und Praxis früh verknüpft und die Probezeit ordentlich beurteilt werden. Auch die Bildungsberichte können seriöser erstellt werden.
W
X
Y
Z  Zeitpunkt

  • Ab wann gelten die Neuerungen im Kanton Bern?
    Der neue Bildungsplan hat Gültigkeit für Lehrbeginn ab Sommer 2011 bei der beruflichen Grundbildung (3-jährige Lehre). Für die verkürze Ausbildung ab 2012. Damit ist ein einheitliches QV im Jahre 2014 garantiert.

Text infoda 3/2010:
Abschied vom Berner Modell

Die Evaluation der FaBe-Ausbildung zeigte, dass eine deutliche Mehrheit der Betriebe das degressive Berner Modell zugunsten einer gleichmässigeren Verteilung der Schultage über die drei Lehrjahre hinweg ablösen möchte. Deshalb haben der Vorstand der OdA Soziales Bern, die Schulleitung BFF und das Mittelschul- und Berufsbildungsamt des Kantons Bern übereinstimmend eine Neuverteilung der Schultage vereinbart. Die Umstellung erfolgt auf 1. August 2011, damit sie gleichzeitig mit den auf diesen Zeitpunkt zu erwartenden Änderungen der Bildungsverordnung und des Bildungsplans umgesetzt werden kann. Damit passt sich der Kanton Bern an das schweizerische Ausbildungsmodell zur FaBe an. Die Betriebe können damit den nationalen Ausbildungsplan ohne Anpassungen übernehmen. Da die Lernenden ab dem ersten Lehrjahr regelmässig im Betrieb arbeiten, können Theorie und Praxis schon im ersten Lehrjahr verknüpft werden. Probezeit und Bildungsbericht können damit besser beurteilt werden. Die Verbindung der drei Lernorte Betrieb, Berufsfachschule und überbetriebliche Kurse ÜK wird optimiert, die Abstimmung der Lerninhalte wird einfacher. Für die bereits in Ausbildung stehenden Lernenden wird die bisherige Verteilung der Schultage beibehalten. Für die neuen Lernenden werden ab August 2011 die Schultage nach dem Schema 2/2/1 gleichmässiger über die drei Ausbildungsjahre verteilt. Wie bis anhin kann eine Berufsbildende gleichzeitig je eine Lernende im ersten und im dritten Lehrjahr begleiten.

Für die Umstellung des Ausbildungsmodells wird ein Projektteam unter der externen Leitung von Heidi Abt eingesetzt. Neben der BFF und der OdA S werden vier Personen aus der Praxis (je zwei Vertretungen des Behinderten- und des Kinderbereiches) mitarbeiten. Die Projektarbeiten sind in vollem Gang! Für die Betriebe werden nun rasch Hilfestellungen und Vorschläge zur Umsetzung entwickelt.

Sämtliche Lehrbetriebe wurden Ende August schriftlich über die Änderung informiert. Aktuelle Informationen werden wie gewohnt laufend auf der Website OdA S aufgeschaltet.