Lernende

Lehrstellensuche

Wer den Beruf FaBe lernen möchte, braucht eine Lehrstelle bei einer Institution, die Kinder oder Menschen mit einer Behinderung betreut. Offene Lehrstellen sind auf der Website der Erziehungsdirektion zu finden.
Weitere Möglichkeiten, Lehrstellen zu finden, sind freie Bewerbungen bei Institutionen im Kinder- oder Behindertenbereich. Verschiedene Listen befinden sich unter dem Stichwort Institutionen.

Auswahl

Voraussetzung für den Beginn einer dreijährigen Lehre ist die vollendete obligatorische Schulzeit. Die Voraussetzungen für die verkürzte Lehre sind das vollendete 22. Lebensjahr und zwei Jahre Praxis bei einer Anstellung von 60% im Berufsfeld. Der Betrieb trifft selbstverantwortlich die Wahl unter den Bewerbenden.

Einsatz

Die Lernenden können im Rahmen ihrer Kompetenzen und unter Anleitung einer verantwortlichen Person für jede Art betreuender Tätigkeit eingesetzt werden.

Lehrvertrag

Download Lehrvertragsformular der Erziehungsdirektion unter: www.erz.be.ch/lehrvertrag

Die Lehrverträge (3-fach ausgestellt, mit Originalunterschriften) werden zur Genehmigung an folgende Adresse geschickt:
Erziehungsdirektion des Kantons Bern
Mittelschul- und Berufsbildungsamt (MBA)
Abteilung Betriebliche Bildung
Kasernenstrasse 27 / PF
3000 Bern 22

Fragen rund um den Lehrvertrag beantwortet die Ausbildungsberaterin des MBA:
Sabine Tuschling
Telefon: 031 / 633 87 30
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

Bei Lehrverträgen für die verkürzte Bildungsdauer müssen folgende Dokumente beigelegt werden:
1. eine Arbeitsbestätigung, die nachweist, dass die lernende Person zwei Jahre Betreuungserfahrung zu mindestens 60% hat,
2. eine Kopie des Fähigkeitszeugnisses des ersten Berufs oder der Hinweis, dass der Allgemeinbildende Unterricht (ABU) an der BFF Bern besucht wird.
Für detaillierte Fragen betr. verkürzte Grundbildung Fachfau / Fachmann Betreuung und Fragen zur ABU-Dispensation ist die Erziehungsdirektion (Download) zuständig.

Vertragsabschluss

Der Schule und den Behörden wird die reibungslose Organisation des Lehrbeginns erleichtert, wenn der Lehrvertrag mindestens 3 Monate vor Ausbildungsbeginn im Sommer eingereicht wird. In begründeten Fällen kann der Lehrvertrag bis zum Tag des Schuljahresbeginn abgeschlossen werden.