Lernende / Artikel 32

Lernende reguläre Ausbildung

Die Lernenden schliessen die Ausbildung als Fachfrau Betreuung / Fachmann Betreuung mit einem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis ab.

Entsprechend findet im letzten Semester der Ausbildung das Qualifikationsverfahren (QV) statt. Dies beinhaltet eine individuelle praktische Arbeit (IPA) im Lehrbetrieb und dauert insgesamt 16 Stunden: 8 Stunden praktische Arbeit und 8 Stunden Planung, Dokumentation der Arbeit, Präsentation und Fachgespräch.

Im weiteren werden Berufskenntnisse mündlich (3/4 Std.), schriftlich (4 Std.) und die Allgemeinbildung (ABU) an der Berufsschule BFF geprüft.

 

Informationsveranstaltung Lernende BK

Am Abend des 12. Januar 2012 wurden die Lernenden an der BFF über die schriftlichen und mündlichen Prüfungen in Berufskenntnisse und über deren Einbettung ins gesamte Qualifikationsverfahren informiert. Das Handout dazu finden Sie bei den Downloads.

 

Qualifikationsverfahren für Art. 32 AbsolventInnen (Nachholbildung für Erwachsene)

Erwachsene ohne Lehrvertrag, welche mit einer Zulassung des Mittelschul- und Berufsbildungsamtes zum Qualifikationsverfahren QV antreten, müssen an ihrem Arbeitsplatz eine praktische Prüfung IPA nach den gängigen Vorgaben ablegen.

Grundsätzlich gilt für Art. 32 AbsolventInnen das Prinzip der Eigen- verantwortung. Für die Vorbereitungszeit auf das Qualifikationsverfahren hin, bleibt dieser Grundsatz bestehen. Für die IPA hingegen, ist eine Unterstützung des Arbeitgebers unumgänglich. Da kein Lehrvertrag besteht, hat der Arbeitgeber grundsätzlich keine Pflicht eine IPA zu unterstützen. Art. 32 AbsolventInnen sind alleine verantwortlich gegebenenfalls rechtzeitig einen Ersatzbetrieb zu finden.