Die Individuell Praktische Arbeit IPA ist das Kernstück des Qualifikationsverfahrens QV! Die Note zählt 40 % des gesamten QV und ist eine Fallnote. Der Betrieb trägt mit der IPA eine grosse Verantwortung für das Bestehen oder Nichtbestehen des Lehrabschlusses ihrer Lernenden. Damit bestimmt er die Qualität der Berufsleute und den Standard des Berufsstandes FaBe mit.

Die Verantwortung für die IPA liegt also beim Lehrbetrieb, genauer gesagt bei der Betriebsleitung. Diese kann zwar die Durchführung der IPA und die Betreuung der Lernenden an die Berufsbildnerin delegieren, bleibt aber in der Verantwortung für die korrekte Durchführung der IPA.

Die IPA dauert insgesamt 16 Stunden. Das beinhaltet die Planung der Arbeit, die praktische Prüfungsarbeit im Lehrbetrieb, das Führen des Arbeitsjournals, Dokumentation und Reflexion der durchgeführten Arbeit, das Erarbeiten der Präsentation und das Fachgespräch mit den beiden Experten.

Organisation der IPA

Die IPA’s finden während der DIN-Wochen 09 – 21 statt, mit Unterteilung in drei Zeitfenster; in die Kalenderwochen 09-13, 12-17, 16-21.

Bis Ende Oktober müssen die Betriebe die Lernenden beim Mittelschul- und Berufsbildungsamt als Kandidatin fürs QV anmelden. Daraufhin erhält das QV-Sekretariat der OdA Soziales Bern die nötigen Daten der Kandidaten.

Rund einen Monat später, Ende November, erhalten die Betriebe vom QV-Sekretariat der OdA Soziales Bern eine provisorische Zuteilung, wer in welchem Zeitfenster die IPA absolvieren wird. Diese Einteilung geschieht per Zufallsgenerator. Dabei wird bei grösseren Betrieben mit bis zu 3 Kandidatinnen automatisch jede dieser drei Personen in ein anderes Zeitfenster eingeteilt.

Im Anschluss daran erhalten die Expertinnen den Namen der Betriebe mit den zugeteilten Kandidaten in den entsprechenden Zeitfenstern.

Als nächstes werden den Betrieben vom QV-Sekretariat Unterlagen zugeschickt, mittels derer sie die Durchführung der IPA samt Zeitplanung und Aufgabenstellung beim QV-Sekretariat eingeben müssen. Gleichzeitig nimmt der Berufsbildner mit der Hauptexpertin Kontakt auf, um den Termin für die Präsentation und das Fachgespräch während des vorgegebenen Zeitfensters festzulegen. Den beiden Parteien stehen also 5 Wochen zur Verfügung, um einen geeigneten Termin zu vereinbaren.

Die eingereichten Dokumente werden von einem Expertinnen-Team geprüft und entweder freigegeben - oder zur Überarbeitung zurück geschickt.

Gesuche zu den Zeitfenstern

Sollten betrieblich wichtige Gründe vorliegen, kann in Ausnahmefällen mittels schriftlichem, begründeten Gesuch ans QV-Sekretariat eine Umteilung zu einem anderen Zeitfenster beantragt werden. Es liegt bei der Prüfungsleiterin des QV FaBe, ob dem Gesuch statt gegeben werden kann.

Dokumente:

  • Ergänzende Dokumente finden Sie rechts, unter Downloads.

  • weitere Downloads finden Sie auf den Seiten ExpertInnen und Berufsbildende.



OdA Soziales Bern - Sekretariat QV FaBe
Lorrainestrasse 6 | 3013 Bern
Tel. 031 331 54 18  | Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.