Fachfrau/Fachmann Betreuung mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ)
Berufsbild
Fachpersonen Betreuung begleiten Menschen aller Altersstufen mit oder ohne körperliche, seelische, soziale oder geistige Beeinträchtigung im Alltag und Freizeit. Sie unterstützen und fördern die ihnen anvertrauten Menschen individuell nach Lebensphase und Bedürfnissen. Sie achten insbesondere darauf, dass die betreuten Menschen ihre Selbständigkeit entwickeln oder erhalten können. Fachpersonen Betreuung arbeiten in Tagesstätten, Krippen, Horten, Tagesschulen, in Heilpädagogischen Tagesschulen, Wohnheimen, Alters- und Pflegeinstitutionen. Sie müssen kontaktfreudig sein und Menschen gerne mögen. Sie sind neugierig auf andere Menschen und begegnen ihnen mit Offenheit, Respekt und Empathie. Es gelingt ihnen, sich auf die Eigenart des Anderen einzulassen und sie verfügen über Beobachtungsfähigkeit, Kreativität, Flexibilität und ein hohes Verantwortungsgefühl. Unabdingbar sind die Bereitschaft und die Fähigkeit, das eigene Handeln zu hinterfragen, über sich selbst nachzudenken, eigene Gefühle wahrzunehmen und selbständig Gedanken zu formulieren.
Fachrichtungen
Der Kanton Bern bietet das fachrichtungsspezifische Ausbildungsmodell an. Das bedeutet, dass die Auszubildenden während drei Jahren in einem Betrieb der Fachrichtung Behindertenbetreuung oder der Fachrichtung Kinderbetreuung lernen. Die Fachrichtung Betagtenbetreuung wird im Kanton Bern nicht angeboten. Lernende dieser Fachrichtung besuchen die Schule in Luzern.
Voraussetzungen
Abgeschlossene Volksschule (mittlere oder oberste Schulstufe). Wichtig: gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit in der deutschen Sprache.
Für die verkürzte Ausbildung: Vollendetes 22. Altersjahr und mindestens 2 Jahre Berufserfahrung im Bereich Betreuung.
Abschluss
Die Ausbildung schliesst mit dem Qualifikationsverfahren ab und führt nach dessen Bestehen zum Eidgenössischen Fähigkeitszeugnis Fachfrau/Fachmann Betreuung (EFZ).