Ausbildungshandbuch

Im Mai 2011 hat es eine Neuauflage (3. Auflage) des Ausbildungshandbuches Fachfrau / Fachmann Betreuung gegeben. Aufgrund der Anpassung des Bildungsplanes wurde das gesamte Ausbildungshandbuch entsprechend aktualisiert und überarbeitet, insbesondere der Modell-Lehrgang.

Achtung: Das neue Ausbildungshandbuch ist gültig für Lernende, die ab August 2011 ihre 3-jährige Lehre beginnen. Alle älteren Lernenden arbeiten mit dem früheren Handbuch. So auch diejenigen Lernenden, die im August 2011 die 2-jährige Lehre begannen. Mit dem neuen Ausbildungshandbuch werden erst jene Lernenden der 2-jährigen Lehre arbeiten, die im August 2012 ihre Lehre beginnen.

Das Ausbildungshandbuch (Ordner) führt berufsbildende und lernende Fachpersonen Betreuung durch die Lehre. Es ist das grundlegende Arbeitsinstrument in der praktischen Ausbildung.
Das Ausbildungshandbuch Fachfrau/Fachmann Betreuung kann zum Preis von 83.- Franken bei www.savoirsocial.ch bestellt werden.

Bildungsverordnung

Die Verordnung über die berufliche Grundbildung Fachfrau/Fachmann Betreuung vom 16. Juni 2005 beschreibt den Beruf und regelt die Ausbildung. Sie ist das gesetzlich relevante Papier. Man findet sie in Register 15 des Ausbildungshandbuches.

Bildungsplan

Der Bildungsplan zur Verordnung über die berufliche Grundbildung FaBe beschreibt die Ausbildungsziele und Handlungskompetenzen des Berufs Fachfrau/Fachmann Betreuung ausführlich. Er gibt die Leistungsziele für die drei Lernorte Lehrbetrieb, Schule und Überbetriebliche Kurse vor. Man findet ihn ebenfalls in Register 15 des Ausbildungshandbuches.

Modelllehrgang

Für jede Ausbildungsrichtung existiert ein eigener Modelllehrgang, in welchem die allgemeinen und die spezifischen Leistungsziele des Bereichs auf die drei Lehrjahre verteilt sind. Die Ziele sind gegliedert nach Leit-, Richt- und Leistungszielen. Man findet ihn in Register 8 des Ausbildungshandbuches.
Die Modelllehrgänge der verschiedenen Fachrichtungen können als Download-Dokument heruntergeladen und elektronisch ausgefüllt werden.

Arbeitsdokumentation

Die Verordnung zur beruflichen Grundbildung gibt vor, dass die Lernenden eine Arbeitsdokumentation führen müssen. Das Ausbildungshandbuch enthält drei verschiedene Vorlagen zur Arbeitsdokumentation.